Ab wann ist der Kunde im Verzug?
Steht auf der Rechnung ein fester Zahlungstermin («zahlbar bis 31.10.2026»), ist der Kunde mit dem Ablauf dieses Tages automatisch in Verzug – eine Mahnung braucht es dafür nicht (Obligationenrecht, Art. 102 Abs. 2). Steht nur «zahlbar innert 30 Tagen» oder gar keine Frist, kommt er in der Regel erst mit der Mahnung in Verzug (Art. 102 Abs. 1). Tipp: Schreiben Sie auf jede Rechnung ein konkretes Fälligkeitsdatum.
Wie viele Mahnungen sind nötig?
Das Gesetz schreibt keine bestimmte Anzahl vor. In der Praxis hat sich dieser Ablauf bewährt:
| Stufe | Wann | Ton und Inhalt |
|---|---|---|
| Zahlungserinnerung | ca. 5–10 Tage nach Fälligkeit | freundlich: «Vielleicht ist unsere Rechnung untergegangen …», neue Frist 10 Tage |
| 1. Mahnung | nach Ablauf der Frist | sachlich, offener Betrag, neue Frist 10 Tage, ggf. Mahngebühr |
| 2. Mahnung | nach Ablauf der Frist | bestimmt, letzte Frist, Hinweis auf die Betreibung |
| Betreibung | nach der letzten Frist | Betreibungsbegehren beim Betreibungsamt am Wohnort bzw. Sitz des Kunden |
Jede Mahnung sollte enthalten: Rechnungsnummer und -datum, offenen Betrag, neue Zahlungsfrist mit Datum und Ihre Zahlungsangaben – am einfachsten mit einem neuen QR-Zahlteil. Fertige Mustertexte für Zahlungserinnerung und Mahnung zum Kopieren finden Sie in einem eigenen Ratgeber.
Darf ich Verzugszins und Mahngebühren verlangen?
- Verzugszins: Ab Verzug schuldet der Kunde 5 % Zins pro Jahr (Art. 104 OR), sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei kleinen Beträgen verzichten viele Betriebe darauf.
- Mahngebühren: Verlangen dürfen Sie sie in der Regel nur, wenn sie vorher vereinbart wurden – zum Beispiel in der Offerte, im Vertrag oder in Ihren AGB. Üblich sind CHF 10 bis 30 pro Mahnung.
Wann verjährt eine Rechnung?
Forderungen aus Handwerksarbeit verjähren nach fünf Jahren (Art. 128 Ziff. 3 OR). Eine Mahnung allein unterbricht die Verjährung nicht – eine Betreibung schon.
Wie läuft die Betreibung ab?
Zahlt der Kunde auch nach der letzten Mahnung nicht, können Sie die Forderung über das Betreibungsamt eintreiben. Das Verfahren ist im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) geregelt und läuft in diesen Schritten ab:
- Betreibungsbegehren: Sie stellen es beim Betreibungsamt am Wohnort bzw. Sitz des Kunden – auf dem amtlichen Formular, bei vielen Ämtern auch online. Einen Nachweis der Forderung müssen Sie dafür noch nicht beilegen.
- Zahlungsbefehl: Das Amt stellt dem Kunden den Zahlungsbefehl zu. Er hat 20 Tage Zeit, die Forderung zu bezahlen (Art. 69 SchKG).
- Rechtsvorschlag: Der Kunde kann innert 10 Tagen nach der Zustellung Rechtsvorschlag erheben, ohne Begründung (Art. 74 SchKG). Die Betreibung steht dann still.
- Rechtsöffnung: Um den Rechtsvorschlag zu beseitigen, verlangen Sie beim Gericht die Rechtsöffnung – provisorisch mit einer vom Kunden unterschriebenen Schuldanerkennung (Art. 82 SchKG), definitiv mit einem Gerichtsurteil (Art. 80 SchKG). Fehlt beides, bleibt der ordentliche Prozess.
- Fortsetzung: Ohne Rechtsvorschlag oder nach der Rechtsöffnung stellen Sie das Fortsetzungsbegehren – frühestens 20 Tage nach Zustellung des Zahlungsbefehls und innert eines Jahres (Art. 88 SchKG). Je nach Kunde folgt die Pfändung oder, bei im Handelsregister eingetragenen Kunden, der Konkurs.
Kosten: Die Gebühren des Betreibungsamts richten sich nach der Höhe der Forderung. Sie müssen sie vorschiessen; am Ende trägt sie der Kunde (Art. 68 SchKG). Bei Unsicherheit lohnt sich vor dem Rechtsöffnungs- oder Gerichtsverfahren eine Beratung.
Wie bleibt die Kundenbeziehung trotz Mahnung gut?
- Früh, aber freundlich erinnern – die meisten Kunden haben die Rechnung einfach vergessen.
- Klare Fristen mit Datum statt «baldmöglichst».
- Zahlungsangaben jedes Mal mitschicken (QR-Zahlteil), damit der Kunde sofort bezahlen kann.
- Bei Schwierigkeiten eine Ratenzahlung anbieten – schriftlich festhalten.
Mahnungen mit Offactura: ein Klick
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Häufige Fragen zur Mahnung
Muss ich vor der Betreibung mahnen?
Gesetzlich nicht zwingend, wenn der Kunde bereits in Verzug ist. Üblich und fair ist aber mindestens eine Mahnung mit Hinweis auf die Betreibung – oft zahlt der Kunde dann doch.
Wie hoch darf eine Mahngebühr sein?
Eine Mahngebühr muss vorher vereinbart sein und sollte angemessen bleiben; üblich sind CHF 10 bis 30 pro Mahnung. Ohne Vereinbarung können Sie in der Regel nur den Verzugszins von 5 % pro Jahr verlangen.
Darf ich per E-Mail mahnen?
Ja. Eine Mahnung ist an keine Form gebunden. Für den Nachweis empfiehlt sich bei der letzten Mahnung trotzdem ein eingeschriebener Brief.
Stand Oktober 2026. Allgemeine Informationen ohne Gewähr – keine Rechtsberatung. Im Einzelfall eine Fachperson beiziehen.